Betreuungsverein – Gesetzliche Betreuung für gehörlose Menschen

Gesetzliche Betreuung für gehörlose Menschen

Das Angebot ist für Menschen, die über Gebärdensprache (DGS) oder über Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG) kommunizieren.

Wenn sie beim Amtsgericht eine amtliche Betreuung beantragt haben und diese bewilligt wurde, dann unterstützen wir Sie beim Kontakt mit Behörden, bei finanziellen Problemen, bei Anträgen und Wohnungsangelegenheiten.

Weitere Angebote für gehörlose Menschen finden Sie unter Gehörlosengemeinde